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Programm: Steuerpolitik


„Die Liste FRITZ - Bürgerforum Österreich schlägt eine umfassende Steuerreform vor, die die Bürger fairer besteuert, dadurch stark entlastet und insgesamt das System radikal vereinfacht. Wir wollen eine Steuerentlastung für alle, verknüpft mit einer Struktur- und Systemreform.“



Erhebliche Tarifreduktion für alle Tarifstufen


Wir wollen ein für Bürger und Verwaltung modernes und attraktives Einkommenssteuerrecht schaffen. Wir stehen für eine deutliche Senkung des Einkommen(Lohn)steuertarifs:
Zudem wollen wir eine Anhebung der Grenze von bisher EUR 50.000.- auf neu EUR 60.000.- ab welcher der Spitzengrenzsteuersatz wirkt.

Denkbar wäre zusätzlich noch eine Anhebung der steuerfreien Grenze von EUR 10.000 auf EUR 12.500. Ebenso wollen wir eine Inflationsabgeltung sowie eine jährlich automatisierte Indexanpassung.
Vorteile:

Wir wollen, dass EUR 10.000 des 13. und 14. Gehalts steuerfrei bleiben. Dadurch erfolgt für mehr als 90 % der Arbeitnehmer und Pensionisten eine Besserstellung. Beispiel: Bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von EUR 50.000 beträgt die jährliche steuerliche Entlastung (einschließlich des 13. und 14. Gehalts) mehr als EUR 2.600.

Verwaltungskostenreduktion


Durch Vereinfachung administrativ aufwendiger Regelungen schätzen wir ein Einsparpotential von bis zu 25 % der Verwaltungskosten. Beispiele: Reduktion der Einkunftsarten von bisher 7 auf zumindest 5; Reduktion Gewinnermittlungsarten, Einführung Pauschalierung umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

Vermögenssteuer


Wir wollen die Einführung einer Vermögenssteuer (Erbschafts- und Schenkungssteuer) ab einem Betrag von EUR 400.000.

Schließung von Besteuerungslücken


Die Streichung von Steuerprivilegien ist notwendig, um einer Erosion im Bereich der Ertragsbesteuerung vorzubeugen und ein erhebliches Gegenfinanzierungspotential zu schaffen. So sind beispielsweise die zahlreichen Ausnahmen für Lohnsteuerpflichtige in § 3 EStG zu evaluieren und zu diskutieren.

Neugestaltung der Lohnverrechnung


Wir wollen eine organisatorische Trennung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbereich. So sollen alle vom Arbeitgeber zu leistenden Abgaben von der Lohnsumme künftig von der Sozialversicherung eingehoben und von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage berechnet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden gemeinsam mit der Lohnsteuer unter Beibehaltung der derzeit geltenden Höchstbeitragsgrundlage von der Finanzverwaltung eingehoben. Für die untersten Einkommen wollen wir reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Einheitliche Arbeitgeberabgabe


Wir wollen eine maßgebliche Senkung der Lohnnebenkosten durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe mit einem Höchstsatz von 25 % (statt derzeit kumuliert 29,3 %).

Insgesamt betrachtet verknüpft unser Modell leistungsfördernde Aspekte mit mehr sozialer Fairness, setzt Impulse in Richtung Nachfrage- und Kaufkraftstärkung und erhöht die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Vor allem aber verhindern wir durch die vorgeschlagene Tarifentlastung ein Absinken des Mittelstandes in Richtung Armut und erhöhen die Krisenfestigkeit der Klein- und Mittelbetriebe.

neu:
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