Programm: Wohnen
„In Tirol muss Wohnen endlich billiger werden.“
LEISTBARES WOHNEN
Mietzinsbeihilfe ist in allen Tiroler Gemeinden zu gewähren. Wohn- und Mietzinsbeihilfe gehören vereinheitlicht. Das Wohnungsproblem sollte mit einer zentralen Erfassung aller Wohnungssuchenden besser koordiniert werden. Der soziale Wohnbau ist zu verstärken und die Wohnbauförderung an das niedrige Zinsniveau und an Einkommensgrenzen anzupassen. Die Hortung gewidmeten Baulandes nur zum Nutzen der Grundbesitzer und letztlich zu Lasten Wohnungssuchender ist zu unterbinden. Deshalb sind entsprechende Bestimmungen zu schaffen, die eine Baulandmobilisierung bewirken. Geeignete Maßnahmen hierzu hat etwa das Land Oberösterreich gesetzt, wie z.B. vorzeitige Aufschließungsbeiträge und jährliche Erhaltungsbeiträge für Wasser und Kanal im unverbauten Bauland. Allein durch die Rückführung der Flächen, die im Eigentum der Gemeindeguts-Agrargemeinschaften stehen, würde den Gemeinden – und damit den Bürgerinnen und Bürgern – wieder leistbarer Grund zur Verfügung stehen.
WOHNBAUFÖRDERUNG
Das derzeitige System ist von einer Objekt- hin zu einer Subjekförderung zu ändern. Betriebskosten müssen – auch durch entsprechende Energiesparmaßnahmen – gesenkt werden, wobei sich der Mietpreis auf Grundlage der Energiekosten errechnen muss. Wichtig dabei ist vor allem eine Umstellung der Wohnbauförderung in Richtung Unterstützung von energiesparenden, klimaeeffizienten Maßnahmen.
Wohnen in Tirol muss wieder leistbar sein. Hier ist eine radikale Änderung nötig. Der soziale Wohnbau ist zu verstärken und die Wohnbauförderung ist laufend an das Zinsniveau anzupassen, ebenso sind die Einkommensgrenzen zu erhöhen:
- Anstelle ständiger Beihilfen muss Grund und Bauen billiger werden
- Grund und Boden dürfen nicht gehortet werden
- Wohnbauförderung muss von einer Objekt- in eine Subjektföderung umgewandelt werden
- Förderung von Energiesparmaßnahmen und Senkung der Betriebskosten durch Förderungsanreize
- Neue Grundlagen für die Befristung von Mieten, Senkung der Kautionen, der Provisionen und Mietgebühren
- Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften sollen ihr eigenes, gehortetes Bauland bebauen und die hohen Rücklagen für den sozialen Wohnbau freigeben
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